Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der HUGO BOSS Konzern hat in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld im Geschäftsjahr 2018 seine finanziellen Ziele erreicht und weitere deutliche Fortschritte bei seiner strategischen Neuausrichtung erzielt. Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 sein Mandat mit größter Sorgfalt wahrgenommen und in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen umfassend beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat umfassend wahrgenommen.
Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Regelmäßig, zeitnah und umfassend hat uns der Vorstand sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form über alle für die HUGO BOSS AG und die Konzernunternehmen relevanten Fragen hinsichtlich der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert. Unter besonderer Beobachtung und Kontrolle stand dabei die Entwicklung der Jahresergebnisse. Sofern der tatsächliche Geschäftsverlauf von den ursprünglichen Plänen und Zielen abwich, wurden dem Aufsichtsrat die dafür ursächlichen Entwicklungen im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und ich standen in einem engen und regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand. Wir wurden über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen zeitnah informiert und haben über diese spätestens in der folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzung berichtet.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. Aufsichtsratssitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Genehmigungen erfolgten gegebenenfalls erst nach Rückfragen an den Vorstand sowie ausführlichen Diskussionen mit den Mitgliedern des Vorstands. In dringenden Fällen fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens. Der Aufsichtsrat wurde unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen eingebunden, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren.
Themenschwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen
Im Berichtsjahr 2018 fanden in den Monaten März, Mai, September und Dezember insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, wobei es sich bei der Aufsichtsratssitzung im September um eine zweitägige Sitzung handelte. An den vier Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen stets alle Mitglieder teil, abgesehen von Anita Kessel, Axel Salzmann und Martin Sambeth, die jeweils an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, jedoch über Stimmbotschaften an den Beschlüssen mitwirkten. Bei den insgesamt sechs Sitzungen des Prüfungsausschusses waren ebenfalls stets alle Mitglieder anwesend, ausgenommen Michel Perraudin und Antonio Simina, die einmal fehlten und schriftliche Stimmbotschaften überreichen ließen. Auch bei den fünf Sitzungen des Arbeitsausschusses waren sämtliche Mitglieder anwesend, ausgenommen Anita Kessel, Michel Perraudin, Luca Marzotto und Antonio Simina, die jeweils einmal fehlten. Soweit Beschlüsse gefasst wurden, ließen die fehlenden Mitglieder grundsätzlich schriftliche Stimmbotschaften überreichen, mit einer Ausnahme, die die Genehmigung eines Sitzungsprotokolls betraf. An den insgesamt sechs Sitzungen des Personalausschusses nahmen ebenso wie an den drei des Nominierungsausschusses stets alle Ausschussmitglieder teil.
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Mitglied |
Aufsichts- |
Prüfungs- |
Arbeits- |
Personal- |
Nominierungs- |
Teilnahme- |
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Michel Perraudin, Vorsitzender |
4/4 |
5/6 |
4/5 |
6/6 |
3/3 |
22/24 |
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Antonio Simina, stellv. Vorsitzender |
4/4 |
5/6 |
4/5 |
6/6 |
– |
19/21 |
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Tanja Silvana Grzesch |
4/4 |
– |
– |
– |
– |
4/4 |
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Anita Kessel |
3/4 |
– |
4/5 |
– |
– |
7/9 |
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Kirsten Kistermann-Christophe |
4/4 |
- |
– |
– |
– |
4/4 |
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Fridolin Klumpp |
4/4 |
6/6 |
– |
– |
– |
10/10 |
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Gaetano Marzotto |
4/4 |
– |
– |
- |
3/3 |
7/7 |
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Luca Marzotto |
4/4 |
– |
4/5 |
6/6 |
– |
14/15 |
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Sinan Piskin |
4/4 |
– |
5/5 |
6/6 |
– |
15/15 |
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Axel Salzmann |
3/4 |
– |
– |
– |
– |
3/4 |
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Martin Sambeth |
3/4 |
– |
– |
– |
– |
3/4 |
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Hermann Waldemer |
4/4 |
6/6 |
5/5 |
– |
– |
15/15 |
Die Sitzung des Aufsichtsrats im März 2018 befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der HUGO BOSS AG und des HUGO BOSS Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. In dieser Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der HUGO BOSS AG zum 31. Dezember 2017 gebilligt und damit der Jahresabschluss festgestellt. Darüber hinaus wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung erörtert und verabschiedet. Nach Prüfung der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 wurden die Vorschläge für die Beschlussfassung der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2018 verabschiedet. Darüber hinaus wurde auf Vorschlag des Personalausschusses Mark Langer für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 erneut zum Mitglied des Vorstands und gleichzeitig erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt und sein Anstellungsvertrag entsprechend verlängert.
Der Aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung im Mai 2018 auf Vorschlag des Personalausschusses Bernd Hake bis zum 31. März 2022 erneut zum Mitglied des Vorstands der HUGO BOSS AG und verlängerte den Anstellungsvertrag entsprechend.
Im September 2018 tagte der Aufsichtsrat und behandelte dabei insbesondere die aktuelle Geschäftsentwicklung, den Fortschritt hinsichtlich der Umsetzung seiner strategischen Prioritäten, die Entwicklung der BOSS Womenswear, die Prüfungsschwerpunkte 2018 sowie das Projekt zur Schärfung der Positionierung von HUGO. Außerdem wurde Ingo Wilts auf Vorschlag des Personalausschusses bis zum 31. Dezember 2022 erneut zum Vorstandsmitglied bestellt und sein Anstellungsvertrag entsprechend verlängert.
In der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2018 wurde das Budget für das Geschäftsjahr 2019 diskutiert und verabschiedet. Außerdem wurden die auf der Grundlage eines überarbeiteten Fragebogens erhobenen und von dritter Seite ausgewerteten und vorgestellten Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats eingehend diskutiert. Die vom Vorstand bereits verabschiedete Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde besprochen sowie die Planung der Internen Revision für 2019 beschlossen. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Anschluss an die Dezembersitzung einstimmig im Umlaufverfahren beschlossen.
Die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, die Investitionsplanung, einzelne Investitionsprojekte sowie die aktuelle Risikolage der Gesellschaft wurden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats besprochen und, soweit erforderlich, verabschiedet. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat vor allem mit dem eigenen Einzelhandel, hier insbesondere mit den umfangreichen Renovierungen sogenannter Flagship Stores. Weitere wesentliche Themen waren die Entwicklung des Onlinegeschäfts und dessen Ausbau im Rahmen des Konzessionsmodells sowie die Kapitalstruktur, die Kostenplanungen, Compliance-Fragen und die Anforderungen des Deutsche Corporate Governance Kodex.
Arbeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2018
Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss und den gesetzlich erforderlichen Vermittlungsausschuss. Soweit gesetzlich zulässig und sofern ihnen entsprechende Befugnisse übertragen wurden, entscheiden die Ausschüsse anstelle des Gesamtaufsichtsrats. Ansonsten bereiten sie Entscheidungen und Themenbereiche für den Gesamtaufsichtsrat vor. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat umfassend über die Ausschussarbeit.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 sechsmal. Gegenstand seiner Sitzungen waren vor allem die Rechnungslegung der Gesellschaft und des Konzerns für die Jahres-, Halbjahres- sowie Quartalsabschlüsse und -berichte, die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, die Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sowie Fragen der Compliance und des Risikomanagements. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und sich von dessen Unabhängigkeit überzeugt. Neben der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für den Jahres- und Konzernabschluss 2018 sowie der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer wurden erlaubte Nichtprüfungsleistungen sowie eine Honorarobergrenze für Nichtprüfungsleistungen beschlossen. Außerdem wurden die Ergebnisse der prüferischen Durchsicht der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) besprochen.
Der Personalausschuss kam zu sechs Sitzungen zusammen. Dabei befasste er sich schwerpunktmäßig mit der Vorbereitung der Erneuerung der Vorstandsverträge sowie der Vorbereitung der Zielvereinbarungen für den Vorstand. Zudem prüfte er die Zielerreichung.
Der Arbeitsausschuss trat im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen zusammen, in denen er sich mit der jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung, der Aufsichtsratsvergütung, der Strategie sowie der Vorbereitung der Hauptversammlung beschäftigte. Darüber hinaus wurden die Entwicklungen im Onlinegeschäft und im Personalbereich sowie die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und die Corporate-Governance-Erklärung behandelt.
Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr dreimal, um rechtzeitig die im Jahr 2020 anstehenden Neuwahlen des Aufsichtsrats vorzubereiten.
Der Vermittlungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat befasste sich ebenso mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Im Dezember 2018 gaben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab. Im Corporate-Governance-Bericht findet sich der gemeinsame Bericht über die Corporate Governance der Gesellschaft gemäß Ziffer 3.10 des DCGK, inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat erörterte die verschiedenen Möglichkeiten für die Durchführung der vom DCGK empfohlenen jährlichen Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit und entschied, bei der bewährten Methodik der Prüfung mittels eines umfangreichen Fragebogens zu bleiben, diesen jedoch zu überarbeiten. Der umfassend überarbeitete Fragebogen wurde sodann von den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgefüllt. Die von unternehmensexterner Seite durchgeführte Auswertung der ausgefüllten Fragebögen und der darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge wurde in der Aufsichtsratssitzung am 5. Dezember 2018 eingehend analysiert und diskutiert. Der Aufsichtsrat kam dabei zu einem insgesamt positiven Ergebnis.
Interessenkonflikte
Im Geschäftsjahr 2018 sind keine Interessenkonflikte bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex wären diese dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Darüber hinaus wäre die Hauptversammlung zu informieren.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018
Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Konzernabschluss 2018 der HUGO BOSS AG, der vom Vorstand gemäß § 315e HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt wurde, unter Einbeziehung der Buchführung ordnungsgemäß geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gleiches gilt für den gemäß den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2018 der HUGO BOSS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht 2018 für die HUGO BOSS AG und den Konzern. Den Prüfungsauftrag dazu hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 vergeben. Dabei wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung hätte unverzüglich unterrichtet werden müssen, soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe nicht unverzüglich beseitigt worden wären. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer eine Berichtspflicht hinsichtlich aller für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Rahmen der Abschlussprüfung vereinbart. Der Abschlussprüfer hätte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt hätte, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ergeben hätten. Im Berichtsjahr gab es jedoch keine entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt und sich von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor.
Der Jahresabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht 2018 für die HUGO BOSS AG und den Konzern, der auch die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern enthält, und der Prüfungsbericht wurden vorab im Prüfungsausschuss und dann im Plenum des Aufsichtsrats im Beisein des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die vom Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Er stand darüber hinaus für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagements wurden dabei nicht festgestellt. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers hätten verursachen können, lagen ebenfalls nicht vor. Schließlich erläuterte er die Leistungen, die er im abgelaufenen Geschäftsjahr zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers wurde zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Bilanzsitzung vom 6. März 2019 die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018. Damit ist der Jahresabschluss der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2018 nach § 172 AktG festgestellt. Daneben stimmte der Aufsichtsrat in derselben Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. In diesem Zusammenhang erörterte und diskutierte er intensiv die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung der geplanten Investitionen und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt. Der Aufsichtsrat kam dabei zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag im Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Aktionäre ist.
Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern erstellt und in den zusammengefassten Lagebericht 2018 aufgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (limited assurance) dieser Erklärung beauftragt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 und den Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit rechtzeitig erhalten. Über die Erklärung und den Prüfungsvermerk von Ernst & Young wurde im Aufsichtsratsplenum am 6. März 2019 beraten. An dieser Erörterung nahmen die Prüfer von Ernst & Young teil und präsentierten die Prüfungsergebnisse. Aufgrund eigener Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für die HUGO BOSS AG und den Konzern wurden keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zustimmend zur Kenntnis genommen.
Danksagung
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihr großes Engagement. Den Arbeitnehmervertretern der HUGO BOSS AG danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2018.
Abschließend möchte ich Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, meinen Dank für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen aussprechen.
Metzingen, den 6. März 2019
Für den Aufsichtsrat
Michel Perraudin
Vorsitzender